24. November 2004

5:3 - Claudia Schiffer und Heidi Kabel

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt die Abgabe von persönlichen Erklärungen vor dem Parlament (GO-BT - §32): “Zu einer tatsächlichen (?) oder persönlichen Erklärung außerhalb der Tagesordnung kann der Präsident das Wort vor Eintritt in die Tagesordnung, nach Schluss, Unterbrechung oder Vertagung einer Aussprache erteilen. Der Anlass ist ihm bei der Wortmeldung mitzuteilen. Die Erklärung darf nicht länger als fünf Minuten dauern.“

Am Montag bat Hans R. innerhalb unserer kleinen City-West-Sport-Gruppe, kurz vor dem Spiel (!), um eine solche Gelegenheit, und sie wurde ihm gewährt…

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